Reparatur von Mobiltelefonen

 

Es erfolgt ein sach- und fachgerechter Austausch von beschädigten Komponenten.

Entsprechend müssen jedoch mehrere Kriterien erfüllt sein:

  • Der gemeldete Haftpflichtschaden ist plausibel.
  • Die Reparaturkosten liegen unter dem Zeitwert des beschädigten Gerätes.
  • Die Reparaturkosten liegen unter den Herstellerpauschalen für die Reparatur.
  • Die Ersatzteile müssen kurzfristig zu beziehen sein.
  • Der Eigentümer/Anspruchsteller hat sein Einverständnis für eine Reparatur erklärt.

Die Abrechnung erfolgt über den Fachbetrieb direkt mit dem Versicherer.

Reparatur von Mobiltelefonen